20. März 2019

'übliche freie Tage' - Anspruch für Mitarbeitende im Teilzeitpensum?

In unseren Anstellungsbedingungen ist festgehalten, dass z.B. bei der eigenen Heirat ein Anspruch auf 2 bezahlte freie Tage besteht. Leider haben wir keinen konkreten Hinweis, wie der Anspruch bei Teilzeitpensen geregelt ist. Wie handhabt ihr das, z.B. wenn jemand fix Mo - Mi arbeitet und Fr/Sa heiratet?

2 Antworten

Wir handhaben dies jeweils gleich wie bei den Feiertagen wobei es auch auf die genaue Wortwahl ankommt. Wenn steht: „Der Mitarbeiter hat Anspruch auf einen Tag bezahlte Abwesenheit am Hochzeitsdatum“ und er an einem Tag heiratet, andem er nicht arbeitet, bekommt er auch keinen anderen Tag frei wi...

Désirée P.
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Tja, man sollte Teilzeit verbieten...;-)

Aber im Ernst.... die zwei freien Tage sollen dazu dienen die Behördengänge zu erledigen und zu heiraten. Auch ein Teilzeitler hat genau zwei Tage zu gute und nicht hochgerechnet vier Tage frei bei einem 50% Pen...

Peter Z.
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