Umkleidezeit mit monatlichem ausbezahltem Betrag abgelten ?
Das Arbeitsgesetz sagt klar, dass die Umkleidezeit auch in der Pflege als Arbeitszeit gilt. Wir möchten die Umkleidezeit nun mit einem monatlichen Betrag von 50.— bei 100% mit dem Lohn auszahlen, natürlich entsprechend ausgewiesen.
Spricht etwas gegen eine monetäre Entschädigung?
Wie handhabt ihr diese Thematik?
1 Antwort
Guten Morgen!
Das Forum hat sich mit der Frage schon mehrfach auseinandergesetzt. Gem. Urteil des BezGer Bülach müssen täglich 15 Minuten für das Umkleiden angerechnet werden. Ich ve...