Unbefristeter Arbeitsvertrag künden?
Bei uns können Mitarbeitende nach dem Studium ein sog. Internship absolvieren, das 18 Monate dauert. Nun ist es so, dass bei den ersten Anstellungen für diese Internships ein unbefristeter Arbeitsvertrag ausgestellt wurde, obwohl von Anfang an klar war, dass diese Zeit nur 18 Monate dauern wird (keine Erwähnung im AV von den 18 Monaten). Eine anschliessende Anstellung wird nicht garantiert.
Jetzt haben wir zwei Mitarbeitende, die wir nach den 18 Monaten nicht behalten wollen und können. Ist es korrekt, dass wir als Arbeitgeber nun die Kündigung aussprechen müssen?
2 Antworten
Ja, das ist korrekt. Da ihr die Befristung nicht i...
Ja, das ist korrekt. Internships bzw. Praktika gelten auch als Arbeitsverhältnisse, und es kommen die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften zur Anwendung, wie bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis. Wenn im Arbeitsvertrag nichts von einer Befristung auf 18 Monate steht, und eine solche Befristung auch sonst nicht bewiesen werden kann (z.B. durch Korrespondenz, Besprechungsprotokolle etc.), wurde der Arbeitsvertrag unbefristet abgeschlossen und der Arbeitgeber muss den Vertrag künden, um ihn aufzulösen, sonst läuft er weiter. Da die Mitarbeiter im ...