Unbezahlter Urlaub: Gehaltszahlung bei Krankheit und Unfall ausser Kraft?
1 Antwort
Während des unbez. Urlaub UbU ruhen alle Rechte und Pflichten der Parteien. Also keine Arbeit ist geschuldet, aber auch kein Lohn.
Unfall: die Unfalldeckung dauert 31 Tage über den Zeitpunkt hinaus, an welchem man mind. 50% Lohn hatte. Es ist immer zu empfehlen, das die Weiterführung der Unfallversicherung angestrebt wird. Entweder mittels Abredeversicherung (günstig und einfach) oder via erweiterung der Unfalldeckung in der Krankenversicherung. (eher teuer und deckt den Lohn nicht ab).
ACHTUNG: Die Versicherung zahlt medizinische Leistungen und den Lohn meist erst ab der vorgesehenen Rückkehr zur Arbeit. Ist eine Karenzfrist abgemacht, in welcher der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlungpflicht hätte, so ist diese durch den UbU aufgehoben.
KTG: ganz gefährliche Sache, weil viele denken sie sind weiterversichert, resp. bekommen KTG Leistungen bei Rückke...