05. Januar 2022

Unbezahlter Urlaub, krank?

Einer Mitarbeiterin wurde auf Wunsch (Anfrage im Februar 2021) für die Zeit vom 13.12.2021 bis 19.12.2021 unbezahlter Urlaub gewährt.

Am 2. Dezember 2021 meldete sie, dass sie auf ärztliche Verordnung per 7. Dezember 2021 einen 4-wöchigen Reha-Aufenthalt antreten werde. Am 16. Dezember 2021 wurde von der Klinik ein Zeugnis rückwirkend per 8. Dezember 2021 erstellt und uns nachgereicht.

Meine Frage: Sind wir verpflichtet den gebuchten unbezahlten Urlaub wieder rückgängig zu machen resp. den Lohn für den geplanten unbezahlten Urlaub nachzuzahlen?

2 Antworten

Unbezahlter Urlaub hat auch bei Krankheit Auswirkungen. Erkrankt der Arbeitnehmer während eines unbezahlten Urlaubs, kann er, anders als bei Ferien, die Krankheitstage weder ganz noch teilweise ...

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Ja, die Lohnfortzahlung richtet sich nach Art. 324a OR und in diesem Fall ist eine Verhinderung an de...

Michel L.
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