Unbezahlter Urlaub / LL.M.?
Bei uns in der Kanzlei beziehen die Juristen aufgrund LL.M. unbezahlten Urlaub. Sie sind also knapp ein Jahr im Ausland und absolvieren ihren LL.M. und kommen wieder zurück in unserer Kanzlei.
Ich habe bezüglich unbez. Urlaub sowie LL.M. noch keine Erfahrungen. Da ich momentan alleine bin, weiss ich auch kicht recht, wie ich vorgehen soll.
Habt ihr Erfahrungen mit LL.M.? Was muss ich alles beachten? Habt ihr eine Checkliste o.ä.?
Ich werde sicher ein Mail mit den Aufgaben, welche vor UBU zu erledigen sind, versenden.
Ich gehe davon aus, dass der Badge, elektronische Mittel, etc. wie bei einem Normalaustritt zu retournieren sind? Ebenso sollten sie einen Auto-Replay im Mailaccount einfügen (für Klienten). Müssen sie aus den Anwaltsregister abgemeldet werden? Bezüglich der BVG-Risikoversicherung sowie Unfallversicherung sind sie bereits informiert. Ich werde noch ein Mail an alle senden, indem ich bezüglich ihren LL.M. informiere.
Habt ihr eventuell eine Checkliste (auch mit Personaladmin. Aufgaben)? Macht man auch ein Austrittsgespräch?
Vielen hezlichen Dank.
1 Antwort
Meine Empfehlung ist, verzichtet auf alle Unbez. Urlaube, welche länger als 6 Monate dauern. Hier hat eine ordentliche Kündigung mehr Sinn.
"Aber wir möchten ihn unbedingt anbinden....". Da habe ich genügend Fälle, wo das niemanden interessiert hat und man im gegenseitigen Einverständnis das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat. Und ich kenne auch einige wo es nach einem Jahr die Abteilung gar nicht mehr gab.
ABER, es gibt auch andere, wo die PK nach 6 Monaten prämienfrei weitergelaufen ist, und solche wo die KTG für 6 Monate gültig war, obwohl keine Prämien mehr bezahlt wurden.
Wenn ihr nun also den Entscheid "ein Jahr UbU" beibehalten wollt, so sind folgende Dinge wichtig:
- Wie ist der Unfall geregelt? Abredeversicherung limitiert und nicht die gleichen Leistungen wie normal. Nur medizinische Kosten oder auch Lohn versichert?
Ggfls. auch in die private Krankenversicherung aufgenommen. - Wie ist die Krankentaggeldlösung geregelt? ACHTUNG: wenn er während dem UbU Krank wird, und der Zeitraum nicht versichert ist, so kann er nach der Rückkehr keinen Leistungen beziehen, falls er da...