Unbezahlter Urlaub Vereinbarung
Wenn man bei einer Vereinbarung zu einem unbezahlten Urlaub, eine Verpflichtung reinnimmt das der Mitarbeiter nach dem Urlaub ca. 1 Jahr beim Unternehmen bleiben sollte. Wie verbindlich ist dies? Kann ein Mitarbeiter trotz Verpflichtung kündigen?
1 Antwort
Wenn man “sollte” schreibt, ist es nicht verbindlich, und wenn man “muss” schreibt, ist es nicht rechtens. Es gilt Kündigungsfreiheit (Art. 335 Abs. 1 OR), und die Kündigungsfrist muss für beide Parteien gleich lang sein (Art. 335a Abs. 1 OR).
Wenn nichts dagegen spricht (z.B. eine GAV-Bestimmung), könnte man die Kündigungsfrist vertraglich auf ein Jahr verlängern, was dann aber gegenseitig gelten würde. Oder man schliesst einen auf ein Jahr befriste...