Unfall während den Ferien?
Eine Mitarbeiterin verunfallte (Prellung am Ellbogen) während ihren Ferien und möchte diese nun gutgeschrieben haben. Die Meldung an den Unfallversicherer wurde gemacht und das Arztzeugnis für die Arbeitsunfähigkeit liegt vor. Muss der Arzt auch noch die Ferienunfähigkeit attestieren, damit die Ferien gutgeschrieben werden?
1 Antwort
Entweder die Arbeitnehmerin ist infolge Unfall arbeitsabwesend oder sie ist infolge Ferien arbeitsabwesend.
Wenn der Unfall den Erholungszweck der Ferien vereitelt, dann gilt die Abwesenheit als Unfall. Kann sich die Arbeitnehmerin trotz Unfall erholen, dann gilt die Abwesenheit als Ferien (und es ist kein Taggeld zu bezahlen).
Eine Prellung am Ellbogen führt m.E. zu k...