15. November 2017

Unter welchen Bedingungen muss der Arbeitgeber Perioden ohne Arbeit im Zeugnis aufführen?

1 Antwort

Der Arbeitgeber hat Zeitspannen ohne Arbeit im Arbeitszeugnis zu erwähnen, wenn die Leistungen sowie das Verhalten des Arbeitnehmers nicht oder eingeschränkt beurteilbar sind, die Absenz im Verhältnis zur gesamten Dauer des Arbeisverhältnisses von beträchtlichem Ausmass ist, die Wiederaufnahme der Arbeit nicht in Aussicht steht oder die Absenz die Eignung de...
Janine P.
0 Bewertungen

Schließen