Unter welchen Umständen darf der Arbeitnehmer Änderungen im Arbeitszeugnis beantragen?
2 Antworten
Ein Mitarbeiter kann eine Änderung oder Berichtigung des Zeugnisses verlangen, wenn er der Auffassung ist, dass er falsch oder in erheblicher Weise missverständlich beurteilt werden könnte, dass wesentliche Tätigkeiten fehlen, unwesentliche genannt werden oder unzutreffend beschrieben werden, oder dass Form und Inhalt des Zeugnisses nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein berechtigter Grund kann auch sein, dass das Zeugnis sein berufliches Fortkommen erschwert, wenn er dies begründen kann.
Kein Änderungsanspruch best...