15. Oktober 2017

Unter welchen Voraussetzungen und wie lange können dem Arbeitnehmer die Ferien gekürzt werden?

1 Antwort

Wenn der Arbeitnehmer durch eigenes Verschulden insgesamt um mehr als einen vollen Monat an der Arbeitsleistung verhindert ist, können die Ferien für jeden vollen Monat, den er verhindert ist, um einen Zwölftel gekürzt werden. Wenn der Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden; jedoch aus Gründen, die ihn spezifisch betreffen, zwei volle Monate oder mehr abwesend ist, darf für den ersten Monat der Abwesenheit keine Kürzung erfolgen. Bei einer Abwesenheit, die durch Schwangerschaft bedingt ist, dürfen die Ferien; bei einer Abwesenheitsdauer von drei vollen Monaten oder mehr, für die ersten beiden Monate nicht gekürzt werden. Wegen Abwesenh...
Alexandra M.
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