23. September 2022

Unterschied Ferienkauf - unbezahlter Urlaub?

Lieber Cosmos

Ferienkauf: Arbeitsverhältnis und alle Versicherungen laufen weiter inkl. eventueller 13. ML. Einfachere/sicherere Handhabung als UBU.

UBU: Ist wie ein Austritt, teils muss PK abgemeldet werden, Ferien gekürzt werden...

Habe ich etwas grundsätzliches vergessen?

Vielen Dank für eure Kommentare.

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Etwas Grundsätzliches: Eigentlich gibt es den “Ferienkauf” gar nicht.
Denn man hat Anspruch auf die gesetzlichen 4 bzw. 5 Wochen Ferien pro Jahr (Art. 329a Abs. 1 OR) oder, falls vertraglich so vereinbart, auf mehr. Dieser Anspruch setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: a) Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Arbeitspflicht zwecks Ferienbezug (Art. 329a Abs. 1 OR) und b) Anspruch des Arbeitnehmers auf Ferienlohn (Art. 329d Abs. 1 OR). Man erhält also Zeit und Geld.

Wenn man aber für die zusätzlichen “Ferien” bezahlen muss, dann können dies keine Ferien sein, da einem für wirkliche Ferien nichts...

Ronald B.
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