Urheberrecht Regelung im Auftragsverhältnis
Ein Arbeitgeber beauftragt eine externe Firma mit einem Projekt (Entwicklung eines neuen Tools). Wer erhält das Urheberrecht nach Erledigung des Auftrages?
1 Antwort
Ich gehe davon aus, dass Du ein SW-Tool meinst. Beim Urheberrecht unterscheidet man grob zwischen Urheberpersönlichkeitsrechten und Verwertungsrechten
(manchmal auch Verwendungsrechte genannt). Beides liegt grundsätzlich beim Urheber, welcher - vorläufig noch - zwingend ein oder mehrere Menschen sein muss/müssen. Es ist aber zulässig, dass die Verwertungsrechte entweder durch Gesetz (z.B. bei der SW-Entwicklung an den AG) oder ausdrücklichen durch Vertrag an den “Käufer” übe...