Vaterschaftsurlaub, wenn das Kind vor dem 01.01.2021 geboren wurde?
Hallo!
Ich habe gehört, dass Vaterschaftsurlaub gewährt werden muss, wenn das Kind z.B. am 01.11.2020 geboren wurde und die restlichen 4 Monate der ersten 6 Monate des Kindes noch in 2021 gehen. Der Vater muss innert dieser 4 Monate seine 2 Wochen Vaterschaftsurlaub nehmen.
Stimmt das?
Danke für die Antwort(en) und viele Grüsse
1 Antwort
Guten Tag
Das ist eine interessante Frage. Die Antwort darauf ist jedoch, dass der Vaterschaftsurlaub nur bei Kindern, die ab dem 1.1.2021 geboren sind, zur Anwendung kommt, denn das Gesetz tritt auch erst auf dieses Datum in Kraft und es ist keine Rückwirkung vorgesehen. Deshalb heisst es in der Wegleitung zum Vaterschaftsurlaub "Ein Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung entsteht daher frühestens ab dem 1. Januar 2021. Massgebend ist der Zeitpunkt der ...