17. Februar 2023

Vereinfachte Zeiterfassung: Wann kann gänzlich auf eine Erfassung verzichtet werden?

Unser Unternehmen hat 30 MA und untersteht keinem GAV. Es geht um den Bereich Aussendienst: Wir haben in dieser MA-Kategorie die vereinfachte Zeiterfassung (Eintrag Tagestotal), da im AD eine grosse Freiheit/Autonomie bzgl. Arbeitszeiteinteilung besteht. Was schreibt das Gesetz vor? Es gibt immer wieder Einwände und ‘‘Stimmen’’, die behaupten, dass ein AD-Mitarbeiter doch keine Zeit erfassen muss aufgrund seiner grossen Freiheiten etc. Wie handhaben den Aussendienst bzgl. Arbeitszeiterfassung andere Unternehmen?

1 Antwort

Für Betriebe bzw. Arbeitnehmer, die dem Arbeitsgesetz unterstellt sind, gilt eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit (Art. 46 ArG i.V.m. Art. 73 ArGV1).
Sollte bspw. “Aussendienst” im vorliegenden Fall Handelsreisender gemäss Art. 347 ff. OR bedeuten, sind diese Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz nicht unterstellt (Art. 3 lit. g ArG) und es besteht keine Erfassungspflicht.

Ansonsten muss erfasst werden, da der Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung gemäss Art. 73a ArGV1 entfällt, weil es dafür eine entsprechende GAV-Regelung bräuchte, d...

Ronald B.
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