Verfall des Vaterschaftsurlaub?
Ich hatte letztens ein Gespräch, da sagte mir eine andere HR Fachperson, dass bei Nichtbezug des Vaterschaftsurlaubes (innert den ersten 6 Monaten), dieser Betrag von den 2 Wochen mit dem Lohn ausgezahlt werden muss.
Stimmt das? Wo steht das denn?
PS: es brauch nicht niedergeschrieben zu werden was die Konditionen sind für Vaterschaft (zumind. nicht für mich), nur ob das stimmt mit der Auszahlung.
2 Antworten
Na das ist nicht ganz korrekt...gem. AHV/IV Vaterschaftsentschädigung Punkt 8 (https://www.ahv-iv.ch/p/6.04.d) heisst es: “Der Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung endet, wenn Sie 14 Taggelder bezogen haben, spätestens nach Abl...
Ich versuche es mal anders zu erklären.
Der Vaterschaftsurlaub soll es z.B. ermöglichen, dass der Vater für Mutter und Kind da ist, wenn sie vom Spital aus nach Hause kommen. Der Text für die Abstimmungsvorlage war deutlich so, dass es Zeit ist und nicht Geld.
Nun zu den sechs Monaten. Dies ist die Rahmenfrist, in welcher der “Vater” sein Kind anerkennen muss, wenn es gesetzlich nicht so klar ist. z.B. er ist nicht verheiratet, aber doch wohl der Vater. Innert sechs Monaten muss er also seinen Anspruch der rechtliche Vater zu sein deklarieren.
Hat er den Anspruch erwirkt, so hat er fünf Jahre lang Zeit die Gelder der EO einzuverlangen. (alle aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Forderungen habe eine fünfjährige Verjährungsfris...