Vergütung der Ausbildungszulage im Lohn aufgrund welchen Belegs?
Um eine Kinder- oder Ausbildungszulage auszuzahlen, braucht es eine Bestätigung / einen Beleg der Ausgleichskasse. Auf was sollte man da für die Lohnbuchhaltung abstellen, auf die Bestätigung an AG/AN mit der aufgeführten Periode (von/bis) oder auf den summarischen Beleg aller berechtigter MA, wie er mit einer AHV/ALV Akontorechnung monatlich geschickt wird? Aufgrund längerer Bearbeitungszeiten dauert es momentan Monate, bis eine einzelne Verlängerung / Bestätigung im summarischen Beleg der Akontorechnung betragsmässig vermerkt ist.
1 Antwort
Es gibt zwei verschiedene Verfahren.
A: Wenn ihr die delegierte Fallführung verwendet, so übernehmt ihr die Feststellung der Zulagen und bezahlt sie aus. FAK wird eure Arbeit ggfls. stichprobenartig überprüfen. Da seit ihr schneller als das Amt.
B. Das Normalverfahren baut darauf auf, dass das Amt alle Unterlagen bekommt und dann eine Zulagenverfügung erteilt. Aufgrund dieser Verfügung wird dann bezahlt. Und nur dann! Die Zahlung kann auch Rückwirkend erfolgen, dem MA entgeht also kein Geld. Es kann aber aktuell ein Problem werden, we...