09. Oktober 2020

Verlängert sich die K-Frist bei rückwirkend eingereichtem Arztzeug., obwohl MA bereits ausgetreten?

2 Antworten

Das rückwirkend eingereichte Arztzeugnis verändert die Situation: die Kündigung ist nichtig (Art. 336c OR). Es birgt verschiedene rechtliche & prozessuale Risiken, den früheren MA noch zum eigenen Vertrauensarzt zu schicken - ein Versuch ist es jedoch wert.

Gegen ein (rechtliches) "Wiederaufstehen" des Arbeitsverhältnisses spricht möglicherweise, dass der MA in der Zwischenzeit vermutlich nicht seine Arbeitskraft angeboten hat. Man könnte damit argumentieren, dass in dieser Situation die Parteien stillschweigend "einvern...

Marc F.
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Zusätzlich zu Marc's Antwort würde ich hinzufügen, dass es in den meisten Fällen ein Reglement gibt, worin steht, dass man ein Arztzeugnis beizubringen hat, wenn man länger als drei Tage Krank ist. Hat er diese Frist eingehalten?

War er länger als drei Tage Krank, so hätte er als Schadenminderungspflicht dieses einreichen müssen. Was dann zu einer Zeit als er noch angestellt war, zu weiteren Aktionen geführt hätten. (Vertrauensarzt, Case Manager, Arbeit an einem anderen Arbeitsplatz wenn Arbeitsplatzkrankheit vorliegt, usw. ) Und er hätte vor allem wieder zur Arbeit kommen müssen.

Als zweiten Punkt, wenn das Arbeitsverhältnis wieder aufleben musste, aber er nicht zur Arbeit erschienen ist, fällt der Lohnanspruch dahin....

Peter Z.
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