Verlängert sich die Kündigungsfrist bei einem Vertrag mit beschränkter Dauer bei Krankheit?
Der Mitarbeitende absolviert ein einjähriges Praktikum. Vertraglich ist eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich (Vertrag mit beschränkter Dauer). Verlängert sich im Falle von Krankheit die Kündigungsfrist, da es sich nicht mehr um einen befristeten Vertrag handelt?
3 Antworten
Wir haben hier einen sogenannten Vertrag mit Maximaldauer vor uns. Dieser dauert maximal bis zum definierten Datum. Krankheit, Mutterschaft usw. haben keine Verlängerung zur Folge. Eine Verkürzung ist mit einer Kündigungsfrist möglich.
Diese Vertragsform wird häufig angewendet, wenn man Unterstüt...
Wenn der Vertrag fix auf ein Jahr abgeschlossen ist, dann ist er nicht kündbar (befristetes Arbeitsverhältnis). Von keiner Seite. Vertragsaufhebungen in gegenseitige...
Viele...