Verlängerung der Kündigungsfrist kurz vor Ablauf der Freistellung?
Ein Mitarbeiter ist jetzt kurz vor Ablauf der Freistellung krank (AG Kündigung aufgrund Leistung). Mitarbeiter war volle 4 Monate freigestellt und jetzt kurz vor Ablauf wegen Grippe krank. Es wurde bis heute keine Arbeitgeberbescheinigung eingereicht.
Wie ist hier die Rechtslage?
Ich würde behaupten, dass hier die Grippe nicht hinderlich war eine neue Anstellung zu finden und die nicht eingesendete Arbeitgeberbescheinigung nicht davon zeugt, dass man wirklich austreten wollte.
Besten Dank
1 Antwort
Das ist für euch dumm gelaufen, aber leider war das absehbar.
Krankheit gleich welcher Art verlängert bei Arbeitgeberkündigung die Kündigungsfrist. Punkt!
Und das die Person keine Suchbemühungen gemacht hat, kann, ja muss euch egal sein. Sie wird mit Einstelltagen bestraft, wenn sie 4 Monate nichts getan hat.
Das ist nun bitter für euch, da ihr nun einen weiteren Monat bezahlen müsst und alles hätte könnte sollte ändert daran nichts.
Die Frage ist nun, ob die Person an dem weiteren Monat festhalten möchte, oder ggfls. schon eine Anstellung hat. Deshalb auch keine AGB verlangt hat.
Dann soll sie auf die Verlängerung schriftlich verzichten und gut ist.
Andernfalls käme es auf den Wortlaut der Freistellungsvereinbarung an. Könnt/wollt ihr sie wieder zu Arbeit aufbieten, so dass die Person selber erkennt, ...