20. September 2018

Verlängerung Kündigungsfrist bei Arbeitsunfähigkeit - wie rechnet ihr?

Bei uns in der Firma herrscht immer noch Unklarheit bei der Verlängerung der Kündigungsfrist.

Beispiel:

Wir haben einem MA ende Mai gekündigt, er hat 3M Kündigungsfrist und der voraussichtliche Austrittstermin war Ende August. Im August war der MA 3 Tage krank, die Kündigungsfrist verlängert sich nun um einen vollen Monat; Austritt Ende September. Jetzt haben wir heute wieder ein Arztzeugnis erhalten, welches den MA für 3 Tage krankschreibt. Meine Arbeitskollegin meint nun, die Küfri verlängert sich nochmals um einen Monat, ich bin da gegenteiliger Ansicht.

Berechnung:

Ein Anwalt hat mir mal folgendes erklärt. Man rechne immer die Küfri aus; in diesem Fall 90 Tage. Diese 90 Tage müssen durchlaufen können ohne Krankheit. Da der MA im August 3 Tage krank war haben wir ihm nochmals 30 Tage verlängert, also

90 + 30 - 3 - 3= 114, mehr als 90 daher keine weitere Verlängerung.

Ist diese Herleitung so logisch? wie rechnet ihr? vielen Dank für euer Feedback :)

2 Antworten

Grundsätzlich korrekt, es geht aber auch einfacher.....

Die Krankheitstage werden der K'frist hinzugezählt. Dann auf Monatsende ergänzt.

Dein Beispiel:

90+3+3=96 und auffüllen bis Ende Monat.

oder wenn mehr und längere Abwesenheiten vorliegen.

90+40+10+3=144 und wieder auffüllen.

ACHTUNG und um es noch ein wenig komplexer zu machen: es gibt Firmen, welche eine Dienstjahresabhängige K'frist haben und auch die Sperrfristen müssen beachtet...

Peter Z.
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Christine M.
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