Verpflichtung bei betrieblich notwendiger Ausbildung?
Darf ich einen Mitarbeiter einen Verpflichtungsvertrag vorlegen, wenn er eine Weiterbildung macht, welche in seinem Interesse ist, aber auch betrieblich notwendig? Haben alle MA gefragt, wer diese gerne machen möchte und bilden die Interessenten entsprechend aus. Da diese Weiterbildung uns über CHF 30‘000 kostet, würden wir schon gerne sicherstellen, dass nach Ausbildungsende der MA uns 3 Jahre erhalten bleibt. Insbesondere da der Markt für diese Fachkräfte absolut trocken ist und somit die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Mitarbeiter nach Abschluss verschiedene Angebote bekommen. Die gesamte Summe würden wir nicht als Rückzahlung einfordern. Aber gerne einen Anteil, damit eine gewisse Hemmschwelle vorhanden ist.
Was meint ihr dazu?
2 Antworten
Aus der Gerichtspraxis lassen sich folgende Kriterien ableiten:
- Eine Vereinbarung mit Rückzahlungspflicht ist nur dann zulässig, wenn sie dem Arbeitnehmer auch bei anderen Arbeitgebern Vorteile bringt. Das ist in der Regel der Fall, wenn er eine Weiterbildung mit einem anerkannten Titel oder Diplom abschliesst.
- Sie muss verhältnismässig und zeitlich begrenzt sein. Bei Weiterbildungen für mehrere Zehntausend Franken haben die Gerichte bisher Verpflichtungen von drei bis vier Jahren als zulässig erachtet. Nicht zulässig wäre es aber, einen Angestellt...
Dies machen wir seit langem. D.h. wir verpflichten die MA nach Ausbildungsschluss zu zwei weiteren Jahren Arbeitsvertrag (bei uns liegt der durchschnittliche Wert der Ausbildungen bei CHF 25’000). Nach Abschluss seiner WB steigt der Monatslohn. Sollte der MA früher gehen, müsste er ...