Verschiebt die Krankheit vor dem ersten Arbeitstag den Vertragsanfang?
Ein neuer Mitarbeitende, der per 1sten des Monates anfangen soll, ruft paar Tage vor dem Beginn an, dass er stationär behandelt werden muss und an dem Tag des Eintritts eine Operation haben wird. Er fällt somit für mindestens 2 Wochen aus, obwohl er noch nicht angefangen hat. Ev. relevant, dass es sich hier um einen Deutschen Staatsbürger handelt, der auch die Behandlung in Deutschland durchführt.
Wie ist hier die Lage des Arbeitgebers? Muss hier schon der Lohn bezahlt werden? Wird der Vertragsanfang verschoben? Was sagt das Gesetz dazu?
Vielen Dank
2 Antworten
Guten Tag
Der Vertragsanfang wird durch die Krankheit nicht verschoben, es ergeben sich aber andere Konsequenzen.
1. Wenn die Probezeit durch die Arbeitsunfähigkeit verkürzt wird, verlängert sie sich um diese Zeit, so dass die ganze Probezeit zur Verfügung steht. Wenn der AN also für 2 Wochen ausfällt, verlängert sich die Probezeit um diese 2 Wochen.
2. Eine andere Frage ist, ob dem AN während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit Lohn zusteht. Gemäss Gesetz steht ihm eine Lohnfortzahlung nur zu, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen ist (Art. 324a Abs. 1 OR). In Ihrem Fall hat das Arbeitsverhältnis noch keine 3 Monate gedauert, deshalb ist der Lohn nur dann geschuldet, wenn es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt...
Zur perfekten Antwort von Roy sei noch zu ergänzen, dass es vielleicht sogar besser sein könnte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgehoben wird.
Eine Versicherung des alten Arbeitgebers ist nur so lange verpflichtet zu zahlen, bis ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen wird, resp. die Fristen (in ...