Vertrauensarzt: wer organisiert den Termin, AG oder AN?
Wir möchten einen Mitarbeiter, der eigentlich per Ende Juli 2024 die Firma verlassen hätte, nach Einreichung des Arztzeugnisses zum Vertrauensarzt senden. Vereinbart er oder wir den Termin? Wie viel Frist ist üblich, im zuzugestehen?
1 Antwort
Sowohl die Treuepflicht des Arbeitnehmers als auch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden durch das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beschränkt. Dementsprechend müssen für die Zulässigkeit einer vertrauensärztlichen Untersuchung objektive Anhaltspunkte vorliegen, welche den Arbeitgeber an der Richtigkeit eines Arztzeugnisses zweifeln lassen. Als objektive Anhaltspunkte kommen unter anderem die folgenden Umstände infrage: ein übermässig rückdatiertes oder unleserliches Arztzeugnis; der Arbeitnehmer wird trotz Krankheit bei Freizeitaktivitäten gesehen; häufige Arztwechsel; sich widersprechende Arztzeugnisse; ein Arztzeugnis, das ausschliesslich auf Patientenangaben basiert; Auffälligkeiten betr. Zeitpunkt, Häufigkeit und Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Die Aufforderung zur vertrauensärztlichen Konsu...