28. April 2023

Vertraulicher Ordner in der elektr. Personalakte?

Wir diskutieren aktuell gerade, ob es sinnvoll sein kann einen vertraulichen Ordner in der Akte zu haben, welcher der Mitarbeitende nicht einsehen kann. z.B. für Zeugenaussagen bei Mobbing/sexual Harassments, oder Gerichtsentscheide, Whistleblowerverdacht, usw.

Antwort A: der MA muss immer alles sehen können.

Antwort B: Liegen berechtigte Interessen Dritter vor, so ist ein Dokument vor Einsicht zu schützen. Gehört aber in die Akte, da man es sonst nicht mehr finden würde. (Ablage Ordern in Papier oder Laufwerk, welches wieder Zugriffsproblemen verursachen würde....)

Welche Antwort wäre rechtlich und praktisch die Bessere und/oder wie habt ihr es gelöst?

2 Antworten

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Grundsätzlich hat der AN gestützt auf Art. 25 revDSG ein weitgehendes Einsichtsrecht in die Personalakte. Das gilt aber auch schon seit langem unter dem bald abgelösten Art. 8 DSG. Zudem können...

Marc F.
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In den meisten e-Dossier Projekte erstellen wir immer eine Registerstruktur mit ein...

Giacomo T.
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