05. April 2023

Verwarnung?

Was unternimmt ihr, wenn der Mitarbeiter mit der Verwarnung nicht einverstanden ist und den Erhalt nicht unterschreiben möchte? Er möchte etwas Zeit erhalten um das genauer anzuschauen und eventuell Stellungsnahme dazu nehmen. Gibt ihr hier zwei Wochen Zeit?

1 Antwort

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Man kann eine Verwarnung unter Zeugen aussprechen, sodass nichts unterschrieben werden muss. Damit die Worte nicht ganz verhallen oder später falsch erinnert werden, ist es sinnvoll, das entsprechende Schriftstück dann noch auszuhändigen. Es wäre ideal, aber nicht zwingend, wenn er den Erhalt (nicht sein Einverständnis mit dem Inhalt) dann noch mittels Unterschrift bestätigt.
Hat der Arbeitnehmer, der mit dem Inhalt der Verwarnung nicht einverstanden sein muss, schriftlich mitgeteilt, dass er den in der Verwarnung genannten Sachverhalt genauer anschauen und ...

Ronald B.
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