Verwenden von Mitarbeiter Bildmaterial in Anstellungsbedingungen festhalten?
Wir sind unsere Anstellungsbedingungen/Reglemente am überarbeiten. Auf der Website, in Blogs o.ä. verwenden wir Bildmaterial, auf welchen auch Mitarbeitende (MA) abgebildet sind. Wir holen jeweils das Einverständnis für die Verwendung bei den MA für jeden Fall ein. Da dies aufwändig ist und wir vermehrt Bildmaterial von MA verwenden möchten meine Frage: Wer hat diesen Fall in den Anstellungsbedingungen resp. anderen Reglementen drin und wie? Ich stelle es mir den Passos so vor: "Der MA erklärt sich einverstanden, dass Bildmaterial für geschäftliche Zwecke genutzt werden darf und auch über das Anstellungsverhältnis hinaus verwendet werden darf" (nicht dass bei Austritt die ganze Website überarbeitet werden muss). So würde sich der MA mit Vertragsunterzeichnung einverstanden erklären.
Da ich kein Rechtsexperte bin, möchte ich deshalb gerne meine Frage in die Runde geben und eure Erfahrungen und Expertisen einholen.
Herzlichen Dank im Voraus für Inputs.
3 Antworten
Hier noch ein Bericht des Beobachters zum Thema.
https://www.beobachter.ch/gesetze-recht/recht-am-eigenen-bild-keine-einwilligung-kein-foto
Wesentlich scheint mir, dass eine ausdrückliche Bewilligung des Mitarbeitenden vorliegen muss und er es jederzeit widerrufen kann. (Schadenersatzfolge beachten)
Fazit: das eine tun und das andere nicht lassen. Also in das Reglement aufnehmen, dass Fotos im Gesc...
Diese Einverständniserklärung zur Verwendung von Bildmaterial des Mitarbeiters kann beispielsweise ins Personalreglement aufgenommen werden, welches integralen Bestandteil des Arbeitsvertrages bildet. Der Arbeitgeber hat aufzulisten, für welche Zwecke er diese Fotos verwenden darf. Beispielsweise für die Homepage, sowie für Blogs etc.
Sodann ist zu erwähnen, dass bei Beendigung des Arbe...
wir haben ein separates Dokument erstellt, welches die bestehenden sowie neuen Mitarbeitenden unterschreiben. Inhalte insbesond...