Verzögerte Lohnanpassung nach internem Funktionswechsel?
Ist es rechtlich zulässig, Mitarbeitenden nach einem Wechsel in eine Funktion mit erhöhten Anforderungen den Lohn nicht gleichzeitig auf den Wechselzeitpunkt hin anzupassen mit dem Verweis auf eine noch notwendige Funktionsbewertung?
Im zugrundeliegenden Praxisbeispiel ist dieser Prozess nicht schriftlich geregelt worden und dauerte 5 Monate. Die Stellenbeschreibung wurde vor Stellenantritt erstellt. Begründet wurde die spätere Lohnanpassung zudem damit, dass sich die erhöhten Anforderungen noch im Arbeitsalltag beweisen müssen. Die Gehaltserhöhung erfolgte auf den Zeitpunkt der beendeten Funktionsbewertung und nicht rückwirkend.
Gibt es weitere Unternehmen, die dies so handhaben? Gibt es dafür einzuhaltende Anforderungen?
2 Antworten
SILO @ it's best...
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wurde der Lohn im geänderten Arbeitsvertrag nicht explizit geregelt, sondern es gibt in diesem Unternehmen - wie an vielen Orten - ein Lohnsystem, das sich auf die Funktionsbewertung bezieht.
Entscheidend in solchen Fällen ist nicht, wann die Funktion bewertet wird, sondern wann der AN diese Funktion übernommen hat. Sie haben diese Problematik regelmässig auch bei längeren ad interim Übernahmen von Funktionen. Daraus ergibt sich ein rückwirkender (5 Jahre) Anspruch des AN auf die Lohndifferenz.
Wie schon Peter Z. sinngemäss erwähnte, erac...
Na ja, es soll ja auch Firmen geben, welche erst nach der Probezeit den zur Stelle passenden Lohn zahlen.
So wäre das wohl hier auch zu verstehen.... a pro pos Verstehen, nein das muss man nicht verstehen.
Es ist ja auch nicht so, dass der Mitarbeitende sagen kann "ich leiste dann mal am Anfang wenig, muss mich ja auch erst einar...