Volljähriger Lernender, muss ich Eltern Auskunft geben (Vollmacht erhalten)?
Wir haben das Lehrverhältnis frühzeitig per 31.05.2023 aufgelöst, da der Lernende u.a. sehr viele untentschuldigte Absenzen hatte. Er ist bereits 18 Jahre alt und nun haben sich die Eltern mit einer Vollmacht gemeldet und wünschen u.a. folgende Auskunft (der Lernende wollte/konnte seinen Eltern die Gründe nicht nennen)
- Welche Massnahmen wurden ergriffen welche den jetzigen Status Quo hätten verhindern sollen/können?
- Grundlage der Lehrvertragsauflösung (inkl. allfälliger Zielvereinbarungen / Warnungen / Ultimo)
Müssen wir vom Gesetz her eine Auskunft erteilen? Besten Dank
1 Antwort
M.E. dürfen sie den Eltern des inzwischen volljährigen Lernenden keine (schriftlichen) Auskünfte mehr erteilen. Dies, obschon die Eltern weiterhin bis zum Abschluss der Erstausbildung finanziell verpflichtet s...