Vorgehen bei Anzeichen/Bekanntwerden häuslicher Gewalt bei Mitarbeitenden?
Hallo liebe Community, wie geht Ihr damit um, wenn Anzeichen bestehen oder sich bestätigen, dass Mitarbeitende Opfer häuslicher Gewalt sind?
Allgemein:
Wir haben aktuell zwei Mitarbeiterinnen, welche nun wohl auch direkt länger ausfallen aufgrund der psychischen (und körperlichen) Auswirkungen (bei einer Person weiss ich, dass der Partner/Täter sich nicht mehr näher darf - mindestens die örtliche Trennung ist also gegeben). Die Opferhilfe des Kantons sieht uns als AG in diversen Punkten in der Verantwortung - ich sehe hier aber unsere Grenze ab einem gewissen Punkt und frage mich nun, wie am besten vorzugehen wäre als Arbeitgeber.
in einem konkreten Fall:
besonders tricky; aufgrund der Trennung wird das Kind der obengenannten Mitarbeiterin nun nicht mehr betreut und sie kann somit die Dienstzeiten nicht mehr abdecken. Auf längere Sicht ist eine Weiterbeschäftigung bei uns nicht möglich (wir haben nur ihre Stelle im Abenddienst frei).
1 Antwort
Das HR hat eine Schweigepflicht, darum darf ich mit den Mitarbeitenden diese Themen ansprechen und wo nötig Hilfe anbieten.
Hilfreiche Adressen sammeln und diese bei Bedarf weitergeben.
Unter skppsc.ch findet sich ein hilfreic...