Vorgesetze ändert die Arbeitszeiten des Teams?
Eine Frage
Darf der Vorgesetzte die Arbeitszeiten eines Teams am Empfang ohne Rücksprache der betreffenden Mitarbeitenden ändern? Eine VG ändert ständig ohne die MA darüber zu informieren die Arbeitszeiten. So kommt es des öfteren vor, dass einige entweder minus oder plus Stunden generieren. Es sei noch zu erwähnen, dass die Mitarbeitende ihre Stunden nicht selber erfassen dürfen, sonders sie erhalten eine Personaldienstplan und müssen dort ihre Überstunden oder Minusstunden anpassen. DAs Team ist geärgert weil ständig ohne einen wichtigen Grund die Arbeitszeit des Teams geändert wird und ohne vorab informiert zu werden. Was meint ihr dazu?
1 Antwort
Gemäss Art. 69 Abs. 1 ArGV1 gilt Folgendes:
“Bei der Planung für die im Betrieb massgeblichen Arbeitszeiten, wie Rahmeneinsatzzeiten, Pikettdienst, Einsatzpläne, bewilligte Stundenpläne und deren Änderungen sind die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beizuziehen. Über den Zeitpunkt der konkreten Einführung der massgeblichen Arbeitszeiten sind die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglichst frühzeitig zu informieren, in der Regel zwei Wochen vor einem geplanten Einsatz mit...