03. Juni 2022

Vorübergehende Sonntagsarbeit mit 50% Zeitzuschlag abgleichen?

Ist in einem Betrieb aus dem Gesundheitswesen mit 24/7 Betrieb rechtlich möglich bei Mitarbeitergruppen mit vorübergehender Sonntagsarbeit den geschuldeten Lohnzuschlag mit 50% Zeitzuschlag abzugleichen?

  1. Nachfolgende Sonntage/ Feiertage sind frei, da es sich um weniger als 6 Einsätze pro Jahr handelt
  2. Überstunden werden innert 4 Wochen kompensiert

1 Antwort

Nein, denn die Vorschriften des Arbeitsgesetzes (ArG) sind, sofern Betrieb und Mitarbeiter diesem unterstellt, zwingend.
Auch vorübergehende Sonntagsarbeit (vgl. Art. 32a ArGV1) muss behördlich bewilligt sein, und der Lohnzuschlag (vgl. A...

Ronald B.
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