08. Oktober 2020

VR aus dem Ausland?

Wir haben im VR nicht CH-Leute. Gemäss Migrationsamt kann man bis 8 Tage pro Jahr ohne Arbeitsbewilligung in der CH arbeiten. Zu normalen Zeiten erreichten sie diese 8 Tage/Jahr nicht. In diesen aussergewöhnlichen Zeiten, sind es "leider" mehr als 8 Tage. Weiss jemand, was zu tun ist? Müssen wir eine Bewilligung beantragen? Gibt es wegen Corona eine Sonderregelung für solche Fälle?

1 Antwort

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Bei mehr als 8 Tagen sind die Meldevorschriften einzuhalten. Mir ist auch keine "Sonderregelung" aufgrund der COVID Pandemie bekannt - warum auch? Welche Vorschriften einzuhalten sind, hängt vom Herkunftsland des VR ab.

Ich gehe davon aus, dass die Frage sich tatsächlich nur auf die Meldepflicht z...

Anne-Kathrin N.
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