09. Februar 2024

Wann muss man den deklarierten Jahreslohn für die BVG anpassen?

Wir beschäftigen Mitarbeitende im Stundenlohn, für welche wir BVG Beiträge zahlen. Da sie auf Stundenlohnbasis angestellt sind, können wir ihren Jahreslohn zu Beginn des Jahres nur schätzen. Nun kennen wir den effektiven Jahreslohn für 2023. Müssen wir in jedem Fall eine Lohnänderung mit dem effektiven Jahreslohn ab 01.01.2023 melden oder muss die Differenz zum geschätzen Lohn eine gewisse Höhe haben?

5 Antworten

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Wir melden nur Differenzen der Jahreslohnsumme die mehr bzw. weniger als 500.- ausmachen. Auf das Jahr gesehen sind diese Anpassungen schon gering und machen beim BVG Abzug wenige Franken wenn nicht sogar Rappen aus. Grundsätzlich sehen die Pensionskassen wohl die Anp...

Jürg S.
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Das ist verträglich mit BVG Versicherer zu vereinbaren. Wir hatten provizorische Abzüge während das Jahres, im Dezember Schlussabrechnug im Lohnsystem mit ...

Cana K.
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Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man am Besten mit der Pensionskasse eine Lösung sucht. Was ich bevorzugt habe, war ein Abzug wie bei der AHV - sprich, ein Prozentsatz vom Lohn. So wurde korrekt berechnet / abgezogen, es gab keine Änderungen u...

Erika S.
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