Wartefrist bei KTGV 60 Tage am Stück oder kumulierbar bei gleichem Krankheitsgrund?
Hallo, eine Frage zur vertragl. Wartefrist bei Krankheit gemäss KTGV 60 Tage - muss also der Mitarbeiter 60 Arbeitstage am Stück krank sein wegen desselben Krankheitsgrundes oder sind die Tage kumulierbar wenn er wieder arbeitet und erneut krank wird bei gleichem Krankheitsgrund? So dass die Versicherung auch dann Leistung der Lohnfortzahlung übernehmen muss? Vielen Dank im Voraus
1 Antwort
Tipp:
Bei Unsicherheiten würde ich jeweils gleich auf den Fall bezogen bei der entsprechenden Versicherung nachfragen, da diese den Vertrag kennt und gleich das weitere Vorgehen angeben kann. Wartefristen, Meldefristen, Kulanz, Sanktionen etc... das ist individuell im Vertrag geregelt (beim KTG ).
Ich gehe bei den Antworten davon aus, dass der MA immer aufgrund der selben Erkrankung absent ist.
Antwort Kumulation Krankentage:
Bei der selben Ursache (Absenzgrund mit Unterbrüchen bei der selben Erkrankung) zählen die jeweiligen Absenzen kumulativ - der MA kann also über Monate hinweg tage- und wochenweise immer wieder ausfallen - trotzdem zählt dies zusammen, wenn die selbe Erkrankung der Grund ist (Bsp.: psychische Leiden, Diabetes,.. etc. können zu wiederholten Absenzen führen). Bei so einem Rückfall wird der Fall wieder eröffnet.
Antwort Krankentaggeld:
Sollte der MA jedoch sein Taggeld bereits erschöpft haben (also 720 oder 730 Krankentaggelder innert 900 Tagen bereits bezogen haben) wird kein Taggeld mehr ausgerichtet. Achtung: Erhält ein MA nur noch Taggeld und keine Lohnfortzahlung mehr, endet auch der Anspruch auf Kinderzulagen und nach einem Jahr ohne Lohnfortzahlung entsteht eine Beitragslücke in der 1. Säule (AHV).
Sollte dies der Fall sein, dringend den MA darüber informieren, damit mit der Auslgeichkasse eine Möglichkeit der Lückenschliessung g...