Was bedeutet ein Vertragswechsel für Aussendienst zu Handelsreisendenvertrag?
Unser Aussendienst erfasst zurzeit die Arbeitszeit vereinfacht (sie können auch kompensieren). Damit die Erfassung der Arbeitszeit wegfallen würde, müsste ein Handelsreisendenvertrag vereinbart werden, soweit ich verstehe. Was bedeutet das genau für die betroffenen MA? Haben Sie noch die gleichen Rechte und Pflichten? Ist dies Usanz in der Praxis mit dem Aussendienst einen Handelsreisendenvertrag abzuschliessen?
1 Antwort
Nicht jeder Aussendienstmitarbeiter ist auch Handelsreisender im Sinne des Gesetzes (Art. 347 ff. OR). Dementsprechend kann man die Erfassung der Arbeitszeit nicht einfach wegfall...