06. Mai 2019
Was gilt: die gesetzlich definierte Kündgungsfrist oder die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?
Nach 3 Jahren Tätigkeit: die Kündigungsfrist ist gemäss AV nur 1 Monat. Gemäss Art. 335 ff OR aber zwei Monate. Kann sich der Mitarbeiter auf die Frist gemäss Gesetz beziehen?
2 Antworten
Die Regelung im Arbeitsvertrag geht vor; er kann sich also nicht auf die gesetzliche Kündigungsfri...
Kündigungsfristen sind zwingendes Recht und kann nur mit Vertrag geändert werden. Dabei sind...