15. Oktober 2017
Was gilt, wenn der Arbeitnehmer ohne Verschulden an der Arbeit verhindert ist?
1 Antwort
Das Gesetz anerkennt folgende Gründe (ohne Verschulden): Unfall, Schwangerschaft und Mutterschaft, Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Ausübung eines öffentlichen Amtes, Heirat, Geburt eigener Kinder, Tod eines nahen Verwandten, Pflege von nahen Angehörigen. Dem Arbeitnehmer stehen folgende Rechte zu: Der Arbeitnehmer hat das Recht, von der Arbeit fernzubleiben (es besteht keine Pflicht zum Nachholen der ausgefallenen Arbeitszeit). Bei Unfall erhält der Arbeitnehmer Taggelder in der Höhe von 80 % des Lohnes durch die obligato...