Was ist bei der Einstellung von Flüchtlingen mit der Bewilligung F zu machen? Ist der Aufwand gross?
2 Antworten
Persönlich habe ich bis dato keine Erfahrung mit der Einstellung von Flüchtlingen, deshalb kann ich zu dem Aufwand nichts sagen. Einige allgemeine Informationen zu der Einstellung.
Im allgemeinen: Grundsätzlich erhalten vorläufig aufgenommene Flüchtlinge eine Bewilligung F. Die Erwerbstätigkeit und der Stellenwechsel ...
Hallo
Der Zugang von Personen mit Ausweis F zum Arbeitsmarkt ist nicht kontingentiert.
Vor Stellenantritt muss beim Kanton eine Arbeitsbewilligung beantragt werden, diese wird meist anstandslos gewährt. Wichtig ist das Personen mit dem Ausweis F eine Sonderabgabe leisten müssen (früher Sicherheitsabzug). Diese Leistung wird in der Regel bis 3 Jahre nach Statuszuerkennung oder 7 Jahre nach Einreise erhoben. Maximal muss die Person mit F Ausweis 15 000 Franken hinterlegen. Wichtig ist dies falls die Person bereits vorherige Arbeitgeber hatte. Eingezogen wird die Leistung nach dem Prinzip d...