29. November 2018

Was ist beim konzerninternen Personalverleih aus Deutschland zu beachten?

Zur Abdeckung von Ressourcenengpässen bei Auftragsspitzen können wir konzernintern Mitarbeiter von unserer deutschen Gruppenfirmen zu Hilfe holen. Früher hat die deutsche Firma (da unter der Umsatzgrenze) einfach die erbrachten Leistungen MWST-frei an uns verrechnet. Nach Revision des MWSTG fallen sie sofort in eine Registrierungspflicht, was wir vermeiden wollen. Ist ein offizieller Personalverleih die Lösung? Kann dann ohne MWST fakturiert warden? Was gilt es zu beachten?

2 Antworten

Guten Tag,

Ein eigentlicher Personalverleih aus dem Ausland ist im vorliegendem Setup in jedem Fall ausgeschlossen. Schweizerische Einsatzbetriebe werden mit bis zu CHF 40000 bestraft.

Zulässig ist allerdings, dass Ihr Betrieb ausländische Mitarbeite...

Pascal D.
0 Bewertungen

Betreffend "was ist zu beachten" schau mal hier rein... ihr werdet die Verleihbewilligung Kanton und Eidgenössisch brauchen. Seite 7.

https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsbedingungen/vollzug_flam/_jcr_content/contentPar/downloadlist/downloaditems/merkblatt_f_r...

Peter Z.
0 Bewertungen

Schließen