26. Oktober 2017

Was ist ein NAV (Normalarbeitsvertrag)?

1 Antwort

"Der NAV ist im Gegensatz zum GAV keine vertragliche Vereinbarung, sondern eine durch die Behörde erlassene Verordnung, die für bestimmte Arbeitsverhältnisse unmittelbar anwendbare Bestimmungen (Art. 360 Abs. 1 OR) betreffend Abschluss, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufstellt (Art. 359 Abs. 1 OR). NAV werden vom Bundesrat erlassen, wenn sie für mehrere Kantone Gültigkeit haben (Art. 359a Abs. 1 OR); bzw. von den Kantonen, wenn sie nur für einen Kanton gelten. Das OR verpflichtet die Kantone, für Arbeitnehmende in der Landwirtschaft und im Hausdienst einen NAV zu erlassen, welcher namentlich die Arbeits- und Ruhezeiten und die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmer regeln (Art. 359 Abs. 2 OR).

Es ist zu unterschieden zwischen gewöhnlichen NAV und NAV mit zwingenden Mindestlöhnen, die bei wiederholter missbräuchlicher Unterbietung von orts-, berufs- oder branchenüblich...

Caroline K.
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