16. Juni 2023

Was ist zu beachten bei Nachtwache inkl. Ruhezeit in Heimbetrieb?

Wir sind eine Stiftung, die Asyl- und Nothilfeunterkünfte führt. Neu möchten wir eine Nachtwache inkl. Ruhezeiten aufgleisen. Die Grundsatzidee ist, von 17 - 23 Uhr und von 6-8.30 Uhr zu arbeiten und während 23 - 06 Uhr vor Ort zu schlafen. Wie müssen wir vorgehen? Was ist zu beachten? Kann für die Schlafenszeit eine Pauschale bezahlt werden? Ist am Sonntag etwas spezielles zu beachten?

Herzlichen Dank im Voraus!

1 Antwort

Akzeptiert durch Author

Schlafenszeit ist Arbeitszeit, denn die Nachtwache schläft in der Unterkunft. Sie kann nicht über ihre Zeit frei verfügen!

Macht bitte nicht den Fehler, hier nur eine Pikettentschädigung auszuzahlen. Denn sonst wird es teuer!

Samstag und Sonntag = Wochenendarbeit: D.h. Zuschlagspf...

Reto L.
1 Bewertung

Schließen