Was kann man tun, wenn ein GL-Mitglied gegen Arbeitszeitgesetz verstösst?
Hallo zusammen, ich habe eine etwas heikle Thematik. Wir haben verschiedene Standorte und verschiedene Feiertagsregelungen auf diesen.
Und ich habe ein Mitglied der Geschäftsleitung, dass unbedingt an 2.1. arbeiten möchte, weil es um das Go-Live eines Projektes geht. Allerdings ist der 2.1. bei dieser Person als Feiertag definiert, an dem Standort allerdings gilt der 2.1. nicht als Feiertag.
Ich habe gesagt “Nein, das geht nciht, da wir keine Bewilligung haben”, doch als Antwort bekam ich “wir können ja unter dem Radar fliegen, ich stemple nicht und du buchst mir den Tag als zusätzlichen freien Tag nach”.
Mein Nein ist relativ klar, jedoch - so wie ich diese Person kenne - wird er Regeln wieder mal umgehen und nach dem 2.1. auf mich zukommen, dass ich ihm diesen Tag gutschreibe.
Dieses GL-Mitglied ist schon mehrfach negativ aufgefallen, da er die gesetzlichen Rahmenbedinungen gerne ignoriert, oder aber Mitarbeitenden in der gesamten Firma schickaniert (teilweise geht es sogar in Richtung Mobbing). Er hat sogar die Einstellung über dem Geschäftsführer zu stehen. Unser Geschäftsführer ist sehr nett und sozial, was die Situation mit diesem einen GL-Mitglied zunehmend erschwert, da keine Massnahmen getroffen werden und einfach weg geschaut wird.
Ich möchte aber nicht weiter weg sehen. Und hätte im Fall, dass er erneut gegen mein Nein und die gesetzlichen Vorgaben verstösst nun auch etwas in der Hand.
Daher die Frage: Was kann ich machen? Kann ich ihm als HR eine Verwarnung aussprechen, auch wenn der Geschäftsführer dies nicht unterstützt?
4 Antworten
Bonjour,
Il y a deux conversations difficiles à avoir. En effet, comme l’a dit une autre personne, l’histoire du 2 janvier est un symptôme d’un mal plus profond.
La première conversation est avec le CEO, qui doit être confronté à son attitude passive: comment évalue-t-il les conséquences des actions du directeur, et comment évalue-t-il les conséquences de sa propre passivité sur le reste des collaborateurs de l’entreprise? Lier un comportement avec des conséquences mesurables est souvent une bonne manière de faire bouge...
Feiertage sind primär standortabhängig. Es gibt einen nationalen Feiertag (1. August), kantonale Feiertage, regionale Feiertage, lokale/kommunale Feiertage.
Wenn der 02.01. am betreffenden Standort kein Feiertag ist, dann darf dort gearbeitet werden, da nicht gegen allfällige Arbeitsverbote (in einem kantonalen oder kommunalen Ruhezeitgesetz) verstossen wird.
Als GL-Mitglied ist er allenfalls nich...
Da wurde schon viel vernünftiges geschrieben.
Ich versuche die Kurzfassung:
- Ist der Feiertag ein gesetztlicher? Wenn ja braucht es die Bewilligung vom SECO und das war es dann. Habt ihr die Bewilligung nicht, so darf er nicht arbeiten. Du kannst nun beim SECO die Bewilligung beantragen und wenn du sie bekommst, ist alles ok. Bekommst du sie nicht, so hast du ein Papier für das GL Mitglied wo er es nachlesen kann. Dann kannst du ihm aber auch sagen, was er in seiner Freizeit macht, ist seine Sache. Wenn er also irgenwo sein möchte, so darf es das natürlich. Nur eine Zeitgutschrift gibt es dafür nicht und keinen Lohn oder so. Persönlich würde ich von ei...