18. Dezember 2017

Was sind eure Meinungen dazu, wenn MA-Leistungen intern verglichen und allen MA aufgezeigt werden?

1 Antwort

Aus rechtlicher Sicht: Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer eine Fürsorgepflicht gem. Art. 328 OR. Dabei hat "die Persönlichkeit des Arbeitnehmers zu achten und zu schützen, auf dessen Gesundheit gebührend Rücksicht zu nehmen und für die Wahrung der Sittlichkeit zu sorgen" (Art. 328 Abs. 1 OR). Zudem hat er "zum Schutz von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Massnahmen zu treffen, die nach der Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und d...

Caroline K.
1 Bewertung

Schließen