Weihnachtszeit Gschänklizyt? Aber AHV?
Meine Frage geht in Richtung AHV Merkblatt 2.01 in welchem sie die Naturalgeschenke bis CHF 500.- von der AHV ausnehmen.
Was heisst das nun genau? Ist eine Einkaufskarte mit einem Wert von CHF 500.- nun pflichtiges Einkommen? Heisst ja “bis CHF 500.-” und nicht “bis und inklusive CHF 500.-”. Also wär nur ein Wert bis 499.- frei und ab CHF 500 dann pflichtig...
HA, wer hat die richtige Antwort...
LG
2 Antworten
Bontique ist da ein interessan...
Naturalgeschenke sind, sofern ihr Gesamtwert 500 Franken im Jahr nicht übesteigt, nicht AHV pflichtig. Wird...