28. Januar 2022

Weisungsrecht Arbeitgeber Arbeitsort?

Kann ich als Arbeitgeber den Arbeitsort der Arbeitserfüllung vorübergehend anpassen, wenn es betrieblich notwendig ist?

Natürlich mit Vergütung des Mehraufwands Zeitlich und Fahrkosten soweit relevant.

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Wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag genannt ist, braucht es für eine Änderung des Arbeitsortes eigentlich eine Vertragsanpassung bzw. die Zustimmung der Mitarbeiter oder falls diese ihre Zustimmung verweigern sogar eine Änderungskündigung. Es kommt natürlich immer auf die Umstände an (wie viel weiter ist der neue Arbeitsort, ist der neue Ort attraktiver als der alte, gibt es Mitarbeiter, für die der neue Ort besser ist...) aber in aller Regel dürfte die Zustimmung unproblematisch sein, wenn es nur eine vorübergehende Massnahme ist.

Fa...

Roy L.
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