Weiterarbeit nach Pensionsalter?
Hallo
Wir haben Mitarbeiter, die gerne nach dem Pensionsalter hinaus arbeiten möchten. Wir hatten das in der Vergangenheit immer wieder mal. Daher wäre meine Frage einfach, was ist hier hinsichtlich der letzten Reform neu zusätzlich zu beachten (sowohl von AHV als auch von BVG Seite).
Mein letzter Stand ist,
- dass individuell entschieden werden kann, ob der Freibetrag von 1400 CHF abgezogen wird oder nicht - bei Nichtabzug wird weiterhin in die AHV einbezahlt.
- dass die erste Befristung nicht nur mind. 1 Jahr sein muss.
Stimmt das so? Gibt es noch etwas zu ergänzen?
Vielen Dank für die Hilfe
1 Antwort
Schau bitte hier die Details nach...
AHV Merkblatt 2.01.d (ahv-iv.ch) Art. 14-16.
Da ist alles schön erklärt.
Es fehlt höchstens der Hinweis, dass Rentner welche schon ei...