Weiterbildung Kostenbeteiligung durch AG - Betragsobergrenze?
Gibt es bei einer Kostenbeteiligung durch den Arbeitgeber an einer Weiterbildung des Arbeitnehmers eine Betragsobergrenze?
Muss der AG etwas bestimmtes beachten in Bezug auf die Höhe des Betrages der Kostenbeteiligung, wenn eine Weiterbildung beispielsweise CHF 60'000 kostet und der AG 50% davon übernehmen möchte?
Besten Dank für Eure Antworten.
2 Antworten
Es gibt keine Obergrenze, solange noch Geld in der Kasse ist.
Als Beispiel möchte ich die MBA's nennen, welche schnell mal an die CHFK 80 gehen können. Dann noch die internationalen Reisen und Hotelaufenthalte dazu um die Praxis zu schulen...
Was gilt es zu beachten? Möchte man die MwSt. zurückfordern (was bei diesen Beträgen lohnend ist), so ist es nötig, dass die Rechnungen auf die Firma lauten. Also nicht der Mitarbeiter bezahlt die Rechnung und Firma vergütet es ihm. Das kann man nicht a...
Wenn es sich um eine berufsbedingte Weiterbildung handelt, so gibt es M.E. keine finanzielle Obergrenze.
Wenn die Geschäftsinhaberin sich aber die Hälfte ihrer Golf-Lektionen zur Erreichung der P...