09. November 2023

Weiterbildungskosten am Lohn abziehen ?

Wir haben mit einem MA eine Weiterbildungsvereinbarung getroffen, die Weiterbildung wurde abgeschlossen. 4 Monate danach wurde der MA Krank und kündigte schlussendlich während seiner Krankheit das Arbeitsverhältnis. Laut WB-Vereinbarung muss der MA 75% der Kosten zurückbezahlen.

dürfen wir diesen Betrag direkt vom Lohn (Lohnfortzahlung) abziehen? Oder müssen wir eine Rechnung schreiben und hoffen dass diese beglichen wird?

2 Antworten

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Handelt es sich nicht um eine betriebsnotwendige, vom Arbeitgeber angeordnete Weiterbildung, ist eine Rückzahlungsvereinbarung zulässig (Art. 327a Abs. 1 OR).

Ein Abzug vom Nettolohn ist auf Basis der Vereinbarung möglich (Art. 120...

Ronald B.
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Ergänzend zu Ronalds perfekter Antwort. Fragt den Mitarbeitenden, ob ggfls. der neue Arbeitgeber die Kosten übernimmt. Dann wäre es an ihn zu verrechnen mit einer Rechnung und er (nicht der neue AG) muss es euch einzahlen...

Peter Z.
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