09. März 2023

Weiterbildungsvereinbarung, wenn nur Zeit vergütet wird?

Hallo, wir haben einen Mitarbeiter, der gerne eine eidgenössische Weiterbildung machen möchte. Damit er & wir vom Bundesbeitrag profitieren, bezahlt er diese selbst und bekommt von der Firma die nötige Zeit zur Verfügung gestellt. Daher ist der Plan, sein Pensum für die Dauer der Weiterbildung (3 Semester) auf 80% zu reduzieren und trotzdem 100% vom Lohn zu bekommen. Damit das keine versteckte Lohnerhöhung ist, möchten wir eine Weiterbildungsvereinbarung mit Verpflichtung machen. Ich kenn solche aber nur, wenn auch monetär vom Arbeitgeber unterstützt wird. Hat jemand Erfahrung in dem Fall, dass nur Zeit zur Verfügung gestellt wird. Ist das überhaupt möglich und sinnvoll. Wir möchten den Mitarbeiter nämlich unbedingt behalten und durch diese Ausbildung ans Unternehmen binden.

Danke für eure Hilfe!

2 Antworten

Weiterbildungsvereinbarungen entstehen bei uns, wenn bei unserer Unterstützung der Weiterbildung monetär und/oder zeitlich ein gewisser Finanzrahmen überschritten wird (es wird beides berücksichtigt, die unterstützte Zeit wird in CHF umgerechnet) - somit...

Cindy B.
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“Nur Zeit zur Verfügung gestellt” würde heissen, dass man dem Arbeitnehmer einen unbezahlten Urlaub gewährt oder sein Pensum und dementsprechend seinen Lohn kürzt. Der Arbeitgeber kommt dem Arbeitnehmer entgegen, indem der bestehende Vertrag geändert wird, sodass der Arbeitnehmer Zeit für den Besuch der Weiterbildung hat.

Hier aber wird der Arbeitnehmer partiell freigestellt, d.h. der Arbeitgeber verzichtet auf einen Teil seiner Arbeitsleistung, zahlt aber den Lohn vollständig weiter. Dies IST eine monetäre Unterstützu...

Ronald B.
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